In unserer Kindertagesstätte findet bis einschließlich Ende Januar 2021 eine Notbetreuung statt.
Folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben
Weitere Informationen finden sie im >> Newsletter 383 << auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.